Wirtschaftliche Sozialhilfe

Wer in eine finanzielle Notlage geraten ist und seinen Lebensunterhalt für sich und seine Familienangehörigen nicht bestreiten kann, hat Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe. Durch die wirtschaftliche Sozialhilfe wird das soziale Existenzminimum sichergestellt. Die finanzielle Unterstützung dient dazu, den Grundbedarf zum Lebensunterhalt, die Wohnkosten sowie gesundheitsbedingte Kosten (z.B. Krankenkassenprämien) abzudecken.

Wenn Sie wirtschaftliche Sozialhilfe beantragen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin für ein Erstgespräch: +423 236 72 72.

Ausführliche Informationen sind direkt unterhalb zu finden im Dokument "Wirschaftliche Sozialhilfe - Ein Leitfaden".

Das Antragsformular auf Wirtschaftliche Sozialhilfe hilft Ihnen zur Vorbereitung. Bringen Sie es bitte vollständig ausgefüllt zum Erstgespräch mit.

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