Meldewesen betriebliche Personalvorsorge

Von Einrichtungen der betrieblichen Personalvorsorge und Pensionsfonds sind der Steuerverwaltung, in Bezug auf unbeschränkt Steuerpflichtige, jedes Steuerjahr die an die Vorsorgenehmer und Begünstigten erbrachten Leistungen einzureichen.

Von Versicherungseinrichtungen und Banken ist der Steuerverwaltung, in Bezug auf unbeschränkt Steuerpflichtige, jedes Steuerjahr eine Meldung über die an die Begünstigen aus Auflösung von Freizügigkeitspolicen und Sperrkonten erbrachten Leistungen, welche in Verwendung von Freizügigkeitsleistungen der betrieblichen Personalvorsorge errichtet wurden, einzureichen.

Die Abgabefrist für die Einreichung wird jährlich von der Steuerverwaltung festgesetzt.

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