Der Sektor Verkehr im EWR/EU

Verkehrsarten, Relevanz für Liechtenstein

Im Europäischen Wirtschaftraum (EWR) gibt es im Transportbereich allgemein gültige Rechtsakte zu den Verkehrsarten über den Strassenverkehr, den Bahnverkehr, den Seeverkehr und den Luftverkehr.

Liechtenstein ist vorwiegend von Rechtsakten für den Strassenverkehr und die Zivilluftfahrt betroffen. Teilweise finden auch Vorschriften für den Bahnverkehr Anwendung in Liechtenstein. Im Seeverkehr ergibt sich nur geringe Relevanz aus den einschlägigen EWR-Vorschriften.

Im Bereich Zivilluftfahrt wurde im Gesetz über die Luftfahrt im Amt für Volkswirtschaft der Fachbereich Zivilluftfahrt eingerichtet.

Europäische Vorschriften

Im Gütertransport auf der Strasse sind Fahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht (mit Anhänger) 3,5 Tonnen nicht übersteigt, von allgemeinen Regelungen und Genehmigungspflichten befreit. Spezifische Vorschriften gelten ab einer Grenze von 6 bzw. 7,5 Tonnen.

Im Personentransport auf der Strasse gibt es die Bewilligungspflicht für den Linienverkehr. Der gewerbliche Gelegenheitsverkehr enthält Regelungen für die Beförderung vorab gebildeter Fahrgastgruppen mit Fahrzeugen, die mehr als 9 Sitzplätze (inklusive Fahrer/in) aufweisen. Beförderungen mit Fahrzeugen bis zu dieser Grenze sind von den allgemeinen Regelungen und Genehmigungspflichten befreit.

Bei Transporten ausserhalb des Regelungsbereiches der EWR-Vorschriften gelten die nationalen Vorschriften der jeweiligen EWR-Staaten, in denen Transporte ausgeführt werden.

Im Güter- und im Personenkraftverkehr gibt es eine Reihe von Europäischen Vorschriften, mit denen bezweckt wird, dass europaweit in wichtigen Bereichen die gleichen Vorschriften gelten und der Marktzugang für EWR-Angehörige in andere EWR-Staaten erleichtert wird. Der Sicherheit im Strassenverkehr, dem Umweltschutz und Sozialen Aspekten wird eine grosse Bedeutung zugemessen.

Ergänzende Informationen sind im Merkblatt über Europäische Vorschriften im Güter- und Personentransport enthalten.

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