Adventskalender
Zur Ausschreibung
Zur Ausschreibung steht die Teilnahme am zweiten vom Amt für Kultur initiierten Adventskalender an der Aussenfassade des «Archiv- und Verwaltungsgebäudes», Peter-Kaiser-Platz 2 in Vaduz (Amt für Kultur und Rechtsdienst). Ab dem 1. Dezember wird bis zum 24. Dezember allabendlich ein weiteres Fenster mit einem gestalteten Gemälde in der zum Regierungsgebäude hin ausgerichteten Fassade erleuchtet werden.
Unter dem Patronat des Amtes für Kultur werden 24 KünstlerInnen eingeladen, jeweils eine Zahl zwischen 1 und 24 künstlerisch zu gestalten.
Zur Ausführung
Die Ausführung des Kunstwerkes erfolgt auf einer Plexiglasplatte mit den Massen 1x1 Meter. Die mit Holzrahmen versehenen Plexiglasplatten werden in den jeweiligen Glaskörpern, welche den Fenstern vorgelagert sind, befestigt.
Wichtig:
- Rahmen und Plexiglas sind bedingt wettergeschützt (um Schäden an der Fassade zu vermeiden, dürfen nur witterungsfeste Materialien (z.B. Acryl) verwendet werden)
- Das Bild wird von hinten beleuchtet, es muss also lichtdurchlässig sein, um das Motiv sichtbar zu machen
- Das Motiv muss erkennbar eine Zahl zwischen 1 und 24 darstellen
- Die Zuordnung der auszuführenden Zahl erfolgt mittels Losentscheides
Voraussetzung / Einreichung
Bewerben können sich alle professionellen Kunstschaffenden mit Liechtensteiner Staatsbürgerschaft, Wohnsitz in Liechtenstein und/oder Mitglieder von Visarte Liechtenstein sowie aktuelle SchülerInnen der Kunstschule Liechtenstein.
- Einzureichen ist eine kurze Biografie (maximal eine Seite, PDF), sowie eine skizzierte Projektidee der möglichen künstlerischen Umsetzung der Zahl 1. Die Projektidee muss zwingend ein neues Werk sein (d.h. bereits bestehende Werke sind nicht zugelassen)
- Die Einreichfrist endet mit dem 31. Oktober 2026
- Biografie und Skizze sind einzureichen beim Amt für Kultur, Abteilung Kulturschaffen, (Kulturschaffen@llv.li)
- Das Amt für Kultur wählt unter allen eingereichten Dossiers 24 KünstlerInnen aus. Über die Jurierung des Wettbewerbs wird keine Korrespondenz verfasst, es erfolgt kein Jurybericht.
Vergütung und Zeitplan
Jene Kunstschaffenden, welche an der Gestaltung des Adventskalenders beteiligt sind, erhalten eine einmalige Vergütung von CHF 600.- (die Bewerbungseinreichung wird nicht vergütet).
Die Plexiglasplatte (im Holzrahmen) wird vom Amt für Kultur zur Verfügung gestellt, die motivische Umsetzung und die dazu verwendeten Materialien obliegen den Kunstschaffenden.
Die fertigen Kunstwerke müssen bis spätestens 23. November 2026 (MO, 17 Uhr) beim Amt für Kultur, Peter-Kaiser-Platz 2, Vaduz, nach vorheriger Ankündigung abgegeben werden.
Bewerbung des Projekts
Das Amt für Kultur bewirbt das Projekt auf unterschiedlichen Kanälen: Medien, Social Media, Homepage.
Zusätzlich wird auf der Amtshomepage der Adventskalender ebenfalls beworben und somit jeder/jedem Kunstschaffenden eine Plattform gewährt, auf welcher sie/er sich und ihr/sein Schaffen in einer vorgegebenen Form präsentieren kann.
Abschluss des Projekts
Es steht jeder/jedem Kunstschaffenden frei, ihr/sein Werk zu eigenen Verfügung per Mitte Januar 2027 eigenhändig beim Amt für Kultur abzuholen. Bei Werken, welche nicht von den Kunstschaffenden abgeholt werden, behält sich das Amt für Kultur vor, über diese nach freiem Gutdünken zu verfügen.
Rückblick Adventskalender 2025
Kunstadventskalender 2025 - Dokumentation