Liechtenstein im Europarat

Liechtenstein ist seit dem 23. November 1978 Mitglied des Europarats. 

Innerhalb des Europarats engagiert sich Liechtenstein aktiv für die Förderung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa. Schwerpunkte des liechtensteinischen Engagements sind die Stärkung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)sowie die Bekämpfung von Geldwäscherei und Korruption. In den 45 Jahren seit dem Beitritt hat Liechtenstein gezeigt, dass es willens und fähig ist, einen Beitrag zur Bewältigung gemeinsamer europäischer Herausforderungen zu leisten. Die Stärke Europas basiert auf gemeinsamen Werten wie Rechtsstaatlichkeit, Schutz der Grundwerte und gelebte Demokratie. Die Schwerpunkte des Europarats decken sich mit den aussenpolitischen Prioritäten Liechtensteins im multilateralen Bereich. Liechtenstein ist entschlossen, sich weiterhin aktiv für diese Werte einsetzen. Weitere Informationen zu Liechtensteins Mitgliedschaft im Europarat zu finden auf der Mitgliedsstaatenseite der Europarats-Website.

 

Ministerkomitee

Das Ministerkomitee ist das zentrale Entscheidungsgremium des Europarates. So verabschiedet es etwa das Budget des Europarates und überwacht die Umsetzung von EGMR-Urteilen in den Mitgliedsstaaten. Es setzt sich aus den Aussenministerinnen und Aussenministern der Mitgliedsstaaten zusammen. Das Komitee tagt einmal im Jahr auf Ministerebene und wöchentlich auf Ebene der Stellvertreterinnen und Stellvertreter (Ständige Vertretungen beim Europarat), um spezifische Themen zu diskutieren und zu prüfen. Die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Ministerinnen und Minister werden von einem Präsidium, einem Sekretariat, Berichterstattergruppen, thematischen Koordinatoren und Ad-hoc-Arbeitsgruppen unterstützt, die allerdings über keine eigene Entscheidungsbefugnis verfügen.

Liechtenstein ist im Ministerkomitee durch Aussenministerin Dominique Hasler repräsentiert. In den wöchentlichen Sitzungen wird sie durch Botschafter Domenik Wanger und sein Team vertreten.

 

Parlamentarische Versammlung

Die Parlamentarischen Versammlung besteht aus 306 Delegierten der Parlamente der Mitgliedsstaaten des Europarats. Als beratendes Organ des Europarats verabschiedet die PACE Resolutionen und Empfehlungen zuhanden des Ministerkomitees. Zudem wählen die Mitglieder unter anderem die Generalsekretärin bzw. den Generalsekretär, die stellvertretende Generalsekretärin bzw. den stellvertretenden Generalsekretär, die Menschenrechtskommissarin bzw. den Menschenrechtskommissar und die Richterinnen und Richter am EGMR.

Liechtenstein wird vertreten durch die Landtagsabgeordneten Franziska Hoop, Peter Frick, Hubert Büchel (StV) und Thomas Hasler (StV).

 

Kongress der Gemeinden und Regionen Europas

Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas berät das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung in allen Fragen der Gemeinde- und Regionalpolitik. Die vielfältigen Aktivitäten des Kongresses umfassen u.a. das Beobachten lokaler und regionaler Wahlen, die Setzung von Standards zum Schutz der Rechte von Gemeinden und das Überprüfen der Implementierung von Empfehlungen und Resolutionen sowie die Umsetzung von EGMR-Gerichtsurteilen auf lokaler Ebene. Der Kongress der Gemeinden und Regionen setzt sich aus Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden, Städte und Regionen der Mitgliedstaaten des Europarats zusammen.

Liechtenstein wird in diesem Gremium durch Petra Miescher (Bürgermeisterin in Vaduz), Rainer Beck (Vorsteher in Planken), Daniela Erne (StV, Vorsteherin in Triesen) und Christian Öhri (StV, Vorsteher in Ruggell) vertreten.

 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellt die Einhaltung der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EMRK) von 1950 sicher. Seit 1998 ist der EGMR ein ständig tagender Gerichtshof, an den sich Personen wenden können, die behaupten, ein Europaratsmitgliedsstaat habe ihre Grundrechte gemäss EMRK verletzt. Die Möglichkeit, dass ein internationales Gericht rechtlich bindende Urteile über Menschenrechtsverletzungen durch Staaten fällt, ist weltweit einzigartig. Neben diesem Individualbeschwerderecht, durch das die meisten Fälle an den Gerichtshof gelangen, gibt es auch die Möglichkeit von Staatenbeschwerden. Die Umsetzung von Urteilen wird durch das Ministerkomitee des Europarats überwacht.

Jeder Mitgliedsstaat wird am Gericht durch eine unabhängige Richterin bzw. einen unabhängigen Richter vertreten, wodurch derzeit 46 Richterin und Richter am EGMR arbeiten. Bis August 2024 hat Richter Carlo Ranzoni dieses Amt inne.

 

Mitarbeit auf Expertenebene

Eine Besonderheit des Europarats sind die regelmässigen Treffen zwischen Fachexperten aus den Mitgliedsländern. An diesen Expertentreffen werden die Geschäfte vorbereitet, die das Ministerkomitee beschliesst. Dazu gehören insbesondere die Übereinkommen des Europarats, aber auch politische Empfehlungen, die das Ministerkomitee an die Regierungen der Mitgliedsländer richtet. Zu den Aufgaben der Expertenkomitees gehört neben der Erarbeitung auch die Weiterentwicklung der Rechtsinstrumente. Liechtenstein konzentriert sich im Rahmen seiner Ressourcen auf bestimmte Themen. Dazu zählen die Weiterentwicklung des Menschenrechtsschutzes in Europa, die Bekämpfung von grenzüberschreitender organisierter Kriminalität, Computerkriminalität und internationalem Terrorismus, die Bekämpfung von Geldwäsche und Korruption sowie die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und Schutz der Biodiversität.