Vertrauensliste
Das AK ist mit der Führung und Veröffentlichung der „Vertrauensliste“ gemäss Art. 22 eIDAS-VO betraut (Art. 11 Abs. 4 Bst. a SigVG). Die Vertrauensliste enthält Informationen zu den - aktuell und/oder in der Vergangenheit - in Liechtenstein niedergelassenen, qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern sowie Angaben zu den von ihnen angebotenen qualifizierten Vertrauensdiensten gemäss der eIDAS-VO (EWR-Rechtssammlung: Anh. XI – 5i.01).
Nichtqualifizierte VDA und deren Vertrauensdienste werden auf Antrag in die Liste aufgenommen. Das AK stellt die maschinenlesbare Vertrauensliste im Format XML nach ETSI TS 119 612 V2.1.1 der interessierten Öffentlichkeit bereit. Die Liste wird bei Änderungen und jedenfalls alle sechs Monate aktualisiert.
Die Vertrauensliste kann hier heruntergeladen werden: