Öffentlicher Verkehr

Der öffentliche Verkehr im Fürstentum Liechtenstein basiert auf einem sehr gut ausgebauten Linienbusverkehr. Zudem verkehrt auf der ÖBB-Teilstrecke Feldkirch-Buchs ein Regionalzug. Auf dieser Teilstrecke liegen die vier Haltestellen Schaanwald, Nendeln, Schaan Forst und Schaan in Liechtenstein.

Das Linienbusnetz verbindet alle Gemeinden des Landes untereinander und darüber hinaus mit Sargans (CH) und den Grenzbahnhöfen Buchs (CH) und Feldkirch (A). Neben den Gemeinden im Rheintal sind auch die Berggemeinden Planken und Triesenberg sowie die Ausflugsziele des Liechtensteiner Alpengebiets Steg und Malbun gut erschlossen. Die Busse verkehren auf den Hauptlinien regelmässig von ca. 5.30 Uhr morgens bis Mitternacht. Das Reisen mit dem öffentlichen Verkehr ist in Liechtenstein einfach und auf Grund hoch subventionierter Abonnemente auch preiswert.

Sämtliche Bushaltestellen in Liechtenstein werden vom Amt für Tiefbau und Geoinformation in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil (VLM) Liemobil erstellt und betrieben. Die Buswartkabinen sind vereinheitlicht und in einem Haltestellenhandbuch dokumentiert. Zudem wurden für alle Neubauten verbindliche Normalien und Normausschreibungstexte für diese Buswartekabinen „Typ Liechtenstein“ erarbeitet. Dies vereinfacht sowohl den Bau, den Betrieb und den Unterhalt wesentlich.

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Der öffentliche Verkehr wird in Liechtenstein durch den Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil (VLM) erbracht. Zweck des VLM ist die Gewährleistung der Erbringung des öffentlichen Personenverkehrs durch Gestaltung, Planung, Organisation und Vermarktung des Leistungsangebots.

Der VLM hat den Auftrag ein effizientes, integriertes und umfassendes Angebot im öffentlichen Verkehr zu erbringen. Dabei wird unterschieden zwischen einem Grundangebot, welches von der Regierung mittels Leistungsvereinbarung definiert wird, sowie welche Verkehrsdienste im Auftrag von Dritten darstellen.

Die Erstellung des Fahrplans und die Gestaltung des Tarifs obliegen dem VLM, wobei insbesondere die Mindestanforderungen bezüglich Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung gemäss Leistungsvereinbarung eingehalten werden müssen.

Aufgrund der Aufwendungen für die Erstellung des Grundangebots sowie der erwarteten Einnahmen aus dem Linienverkehr ergeben sich die ungedeckten Kosten des öffentlichen Verkehrs. Diese werden mittels Finanzbeschluss durch den Landtag finanziert. Die ungedeckten Kosten entsprechen dem zu finanzierenden Landesbeitrag.

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Gemäss dem Personenbeförderungsgesetz soll der öffentliche Personennahverkehr im Rahmen eines integrierten Gesamtverkehrssystems erbracht werden. Zudem soll die Mobilität der Bevölkerung gewährleistet sowie die Belange des Umweltschutzes, der Energieeffizienz und der Verkehrssicherheit berücksichtigt werden.

Der öffentliche Personennahverkehr ist unter Berücksichtigung volks- und betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte mit dem Ziel zu gestalten, eine vermehrte Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu erreichen. Dies erfolgt nach folgenden Grundsätzen:

  • Sicherstellung der Konkurrenzfähigkeit gegenüber dem motorisierten Individualverkehr durch Qualitäts- und Kapazitätsverbesserungen;
  • bedarfsorientierter Ausbau des Leistungsangebots;
  • Erschliessung der Randgebiete mit einem angemessenen Angebot;
  • Gewährleistung attraktiver Verbindungen zu den regionalen Verkehrsknoten.

Das Land sorgt dafür, dass der öffentliche Personennahverkehr und die übrige Planung koordiniert werden, insbesondere bei der etappenweisen Entwicklung von neuen Verbindungssystemen und anderen Massnahmen. Mehr Informationen zum Busbevorzugungskonzept finden Sie unter Grundlagen und Daten.

Das Land fördert durch gezielte Massnahmen den öffentlichen Verkehr mit:

  • bauliche und technische Massnahmen;
  • organisatorische und betriebliche Massnahmen;
  • kommerzielle Massnahmen;
  • finanzielle Beiträge.