Anspruchsberechtigte

Anspruchsberechtigte Mieter sind Familien und Alleinerziehende mit unterhaltsabhängigen Kindern (einschliesslich der im gleichen Haushalt lebenden Eltern und unterhaltsabhängigen Personen), die ihren zivilrechtlichen Wohnsitz seit mindestens einem Jahr in Liechtenstein haben.

Mietbeiträge werden ausgerichtet, wenn das jährliche Haushaltseinkommen folgende Höchstgrenzen nicht überschreitet:

Anzahl Personen

Einkommensgrenze in CHF

2

58'355

3

68'695

4

74'270

5

79'575

6 oder mehr

84'880

Der Anspruch auf Mietbeiträge entsteht ab Beginn des Monats, in dem der vollständige Antrag beim Amt für Soziale Dienste eingereicht wird. Die Auszahlung erfolgt monatlich und wird grundsätzlich an den Antragsteller überwiesen. Zur Sicherstellung der zweckmässigen Verwendung der Mietbeiträge kann im Einzelfall die Auszahlung an einen Dritten beantragt werden.

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