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Schweizer Unternehmens-Identifikationsnummer (UID)

Um was geht es bei der Schweizer UID?

Liechtensteinische Unternehmen benötigen ab dem 1. Januar 2016 eine Schweizer Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) im Geschäftsverkehr mit Schweizer Behörden. Dies beinhaltet unter anderem die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) und somit den grenzüberschreitenden Handelswarenverkehr (Import/Export). Als Handelswaren gelten alle Güter, die nicht für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Somit umfasst der Begriff Handelswaren nicht nur gehandelte Produkte, sondern auch Waren, die in einem Unternehmen verarbeitet oder verwendet werden, wie beispielsweise Werkzeuge, Arbeitskleidung oder Büromaterial.

Ab dem 1. Januar 2016 sind Zollabfertigungen für Handelswaren aus oder nach Liechtenstein nur noch mit einer Schweizer UID möglich!

Formular zur Beantragung einer Schweizer Unternehmensidentifikationsnummer (UID) 

Bin ich in Liechtenstein überhaupt von der Schweizer UID betroffen?

Erfüllt Ihr Unternehmen eine oder mehrere dieser Faktoren?

  • Sie beziehen Waren aus dem Ausland oder liefern Waren dorthin.
  • Sie tätigen irgendeine Art von Aussenhandel.
  • Sie haben Kontakt mit Schweizer Kunden und/oder Behörden.
  • Sie sind in irgendeiner Form der Landwirtschafts-, Forstwirtschafts-, Tierseuchen-, Tierschutz- oder Lebensmittelgesetzgebung unterworfen.
  • Sie haben eine Geschäftsniederlassung in der Schweiz.
  • Sie sind ein Rechtsträger, der an Finanztransaktionen beteiligt ist und einen Legal Entity Identifier (Rechtsträger-Kennung - LEI) der offiziellen Schweizer Vergabestelle möchte.

Dann sind Sie von der vorstehenden Regelung betroffen. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen dringend, diese Website aufmerksam zu lesen und eine Schweizer UID zu beantragen. 

Für weitere Ausküfte zur UID sowie deren Erteilung steht Ihnen das Amt für Statistik (AS) gerne zur Verfügung (T: +423 236 69 37 / lur@llv.li).

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