Feuerungskontrolle
Die Feuerungskontrolle leistet einen Beitrag zum Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen und schützt Boden und Luft vor schädlichen oder lästigen Verunreinigungen. Gut gewartete und richtig betriebene Anlagen schonen die Umwelt und das Budget der Anlageninhaber.
Öl und Gasfeuerungen über 1'000 kW werden nach Art. 14 Abs. 1 LRV jährlich durch die Feuerungskontrolleure nach Art. 70 des Umweltschutzgesetzes geprüft.
Öl und Gasfeuerungen über 1'000 kW werden nach Art. 14 Abs. 2 LRV jährlich vom Amt für Umwelt bzw. eines nach Art. 13 Abs. 1 beauftragten Messinstitut geprüft.
Zurzeit werden Einzelraumfeuerungen wie Cheminées oder Öfen nur im Rahmen der Kaminfegerarbeiten begutachtet. Zentrale Holzheizungen, wie Pellets-, Hackschnitzel- oder Stückholzheizungen, werden dagegen im Rahmen einer vierjährigen Kampagne, die 2026 beginnt, anhand ihres Standes der Technik erfasst und beurteilt. Ab 2026 ändern sich auch die Bedingungen für die periodische Messung von Restholzfeuerungen bis 70 kW. Genauere Informationen zu dieser Kampagne und den ab 2026 geltenden Neuerungen sind dem Kontrollleitfaden für Heizkessel und Restholzfeuerungen bis 70 kW zu entnehmen.
Holzfeuerungen über 70 kW und Restholzfeuerungen werden nach Art. 14 Abs. 2 LRV alle 3 Jahre vom Amt für Umwelt bzw. eines nach Art. 13 Abs. 1 beauftragten Messinstitut geprüft.
Die Kontrollen und Messungen werden nach den Vollzugsempfehlungen des Schweizer Bundesamtes für Umwelt BAFU durchgeführt.
Zur Vermeidung übermässiger Immissionen in der Umgebung von Feuerungsanlagen, müssen die zur Feuerung gehörenden Kamine den Kaminempfehlungen des BAFU entsprechen.
Die Energiefachstelle des Fürstentums Liechtenstein informiert auf ihrer Seite energiebündel über Förderungen zu energieeffizientem Bauen und Sanierungen.
Qualmende Holzfeuerungen müssen nicht sein. Mit der richtigen Anfeuermethode, nämlich dem Anfeuern von oben, lassen sich die Feinstaubemissionen deutlich reduzieren. Die Umwelt, die Gesundheit und die Nachbarn werden es Ihnen danken.
Wie die Methode im Detail funktioniert, erklärt die Homepage fairFEUERN der Ostschweizer Kantone und des Fürstentums Liechtenstein. Für Fragen stehen das Amt für Umwelt sowie die Kaminfeger gerne zur Verfügung.
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Bettina Göldi [email protected] +423 236 6891