Koordinationsbeitrag für Lehrbetriebe und Leistungssport

Die Regierung hat mit dem Regierungsentscheid von 2024 die Grundlage geschaffen, für Liechtensteiner  Lehrbetriebe welche Leistungssportlerinnen und Leistungssportler mit Wohnsitz in Liechtenstein ausbilden, können einen Unterstützungsbeitrag in Höhe von CHF 2'000 pro Jahr pro Person beantragen.

Link zum Formular

Grundsätze zur Antragsberechtigung
-Gesuch muss bis spätestens 31. Juli eingereicht werden
-Berechtigt zur Antragsstellung sind FL-Betriebe, welche Leistungssportlerinnen und Leistungssportler mit Wohnsitz in Liechtenstein ausbilden
-Leistungsausweis mittels Talentcard bzw. Förderausweis Liechtenstein Olympic Committee und weitere Leistungskriterien
-Angaben zum Trainingsvolumen pro Woche (Wochen- / Monats- oder Jahresplanung)
-Angaben des Lehrbetriebs zu Zusatzvereinbarungen, die Leistungssport und Berufsbildung ermöglichen (Entlastungen/Freistellungen für   Trainings/Wettkämpfe usw.)
-Benennung einer Ansprechperson aus dem Lehrbetrieb
-Sicherstellung der Erreichung der schulischen Ziele

 

Muster der Zusatzvereinbarung zum Lehrvertrag

Zusatzvereinbarung zum Lehrvertrag für Leistungssport.pdf

Ansprechperson

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