Voranschlag

Das Amt für Finanzen erarbeitet in Koordination mit sämtlichen Amtsstellen den Entwurf für den Landesvoranschlag des kommenden Jahres. Der Voranschlag umfasst den Aufwand und Ertrag der Landesrechnung und ist in die Erfolgsrechnung und die Investitionsrechnung unterteilt. 

Der Entwurf des Voranschlages für das nächstfolgende Jahr wird dem Landtag als Inhaber der Finanzhoheit von der Regierung unterbreitet. Dieser beschliesst den Voranschlag und legt ihn per Finanzgesetz fest.

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