COVID-19-Impfungen

COVID-19-Impfungen im Herbst / Winter 2024

COVID-19-Impfungen werden seit dem 1. Juli 2024 wie andere Impfungen von Ärztinnen und Ärzten in ihren Praxen angeboten. Die Kosten der COVID-19-Impfung werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Auf Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist eine Kostenbeteiligung zu entrichten.

 

Wer kann und sollte sich impfen lassen

- Gegen SARS-CoV-2 können alle interessierten Personen ab 12 Jahren geimpft werden.
- Verimpft werden können die aktuellen und schon zugelassenen, an die Virusvariante JN.1-angepassten Impfstoffe der beiden Hersteller Moderna und Pfizer.
- Stark empfohlen wird eine Impfung zur Vermeidung von schweren Krankheitsverläufen Personen über 65 Jahren und besonders gefährdeten Personen mit chronischen Erkrankungen sowie Schwangeren.
- Der Minimalabstand zur letzten Impfung oder letzten bestätigten SARS-CoV-2-Infektion soll mindestens 6 Monate betragen.
- Für schwer immundefiziente Personen gelten spezielle Impfschemata in enger Absprache mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten.
- Eine Impfung kann auch das Risiko einer Post-COVID-19-Erkrankung reduzieren.
- Andere Impfungen mit inaktivierten Impfstoffen (wie z. B. der Grippeimpfung) können gleichzeitig mit, vor oder nach einer COVID-19-Impfung erfolgen.
- Der ideale Zeitpunkt für die COVID-19-Impfung liegt wie auch für die Grippe-Impfung zwischen Mitte Oktober und Mitte Dezember.
- Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt bezüglich der Impfung beraten.