COVID-19-Impfungen

COVID-19: Impfungen seit 1. Juli 2024 bei Hausärztinnen und Hausärzten möglich

Nach gut drei Jahren endeten per 1. Juli 2024 alle COVID-19-Impfangebote, die direkt vom Land Liechtenstein angeboten wurden. Neben dem eigens eingerichteten Impfzentrum gehörten dazu Angebote mit Partnern wie Hausärztinnen und Hausärzten, der Liechtensteinischen Alters- und Krankenhilfe, der Lebenshilfe Balzers, dem Heilpädagogischen Zentrum des Fürstentums Liechtenstein und dem Liechtensteinischen Landesspital.

COVID-19-Impfungen werden ab sofort wie andere Impfungen von Ärztinnen und Ärzten in ihren Praxen angeboten. Die Kosten der COVID-19-Impfung werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Auf Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist eine Kostenbeteiligung zu entrichten.

 

Wer kann und sollte sich impfen lassen

- Die Impfung steht allen interessierten Personen ab 12 Jahren zur Verfügung.
- Stark empfohlen wird eine Impfung zur Vermeidung von schweren Krankheitsverläufen Personen über 65 Jahren sowie besonders gefährdeten Personen mit chronischen Erkrankungen und Schwangeren.
- Verimpft wird dabei eine einzelne Impfdosis eines an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepassten Impfstoffes, da davon auszugehen ist, dass Kinder und Erwachsene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr mit über 95%iger Wahrscheinlichkeit schon Viruskontakt hatten und/oder geimpft sind. Eine Grundimmunisierung wird daher im Regelfall nicht mehr benötigt, da diese im immunologischen Sinne schon besteht.
- Eine Impfung kann auch das Risiko einer Post-COVID-19-Erkrankung reduzieren.
- Der Minimalabstand zur letzten Impfung oder letzten bestätigten SARS-CoV-2-Infektion beträgt 6 Monate.
- Für schwer immundefiziente Personen gelten spezielle Impfschemata in enger Absprache mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten.
 - Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt bezüglich der Impfung beraten.