Überreichung des Exequaturs

Nach Erteilung der Zulassung nimmt das Protokoll mit dem Konsulat Kontakt auf, um einen Termin für die Überreichung des Exequaturs zu vereinbaren.

Datum, Zeit und Ablauf werden dem Konsul bzw. der Konsulin durch die Protokollchefin per Brief bestätigt.

Der Ablauf für die Erteilung des Exequaturs sieht wie folgt aus:

  • Der Konsul bzw. die Konsulin erhält das Exequatur aus den Händen des Leiters des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten oder seiner Stellvertretung. Der Termin dauert zwanzig Minuten.
  • Anschliessend folgt ein zwanzigminütiger Höflichkeitsbesuch bei der Protokollchefin.

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