Berufsabschluss für Erwachsene

Als erwachsene Berufsleute stehen Ihnen vier Wege offen, um einen Berufsabschluss auf Sekundarstufe II (Fähigkeitszeugnis FZ oder Berufsattest BA) zu erwerben.

Qualifikationsverfahren ohne berufliche Grundbildung

Sie verfügen über fünf Jahre Berufserfahrung (mindestens ein Teil davon im angestrebten Beruf) und eignen sich die fehlenden theoretischen und praktischen Fähigkeiten durch den Besuch entsprechender Bildungsangebote an. Sobald Sie genügend vorbereitet sind, können Sie das Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) ablegen. Sie benötigen keinen Lehrvertrag.

Validierung von Bildungsleistungen

Sie belegen mit einem Dossier, dass Sie bereits über die Kompetenzen im angestrebten Beruf verfügen. Expertinnen und Experten prüfen das Dossier. Sie schliessen allfällige Lücken durch ergänzende Bildung. Sobald Sie alle erforderlichen Kompetenzen nachweisen können, wird Ihnen der entsprechende Ausweis ausgestellt. Für diesen Weg wird kein Lehrvertrag abgeschlossen.

Verkürzte berufliche Grundbildung

Erwachsene können eine berufliche Grundbildung mit Lehrvertrag in einem Lehrbetrieb absolvieren. Aufgrund von berufsspezifischen Kenntnissen oder einem Berufsabschluss kann die Lehrdauer verkürzt werden.

Reguläre berufliche Grundbildung

Sie absolvieren die gesamte Ausbildungszeit, so als ob Sie direkt nach der obligatorischen Schulzeit in die berufliche Grundbildung (Lehre) eingestiegen wären. Je nach Beruf und angestrebtem Abschluss dauert die Ausbildung zwei Jahre (Berufsattest) beziehungsweise drei oder vier Jahre (Fähigkeitszeugnis).

Die folgende Datei zeigt die vier Wege auf, wie das Ziel Berufsabschluss erlangt werden kann:
Vier Wege zum Berufsabschluss für Erwachsene

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