FATCA
Liechtenstein hat am 16. Mai 2014 ein FATCA-Abkommen nach dem Modell 1 unterzeichnet. Unter dem Modell 1 Abkommen erstatten die Finanzinstitute Meldungen über Konten von US-Personen an die Steuerverwaltung, welche diese Informationen an die US-Steuerbehörde (IRS) weiterleitet. Meldende liechtensteinische Finanzinstitute müssen sich beim IRS registrieren und eine GIIN (Global Intermediary Identification Number) beziehen.
Damit meldende liechtensteinische Finanzinstitute gesicherte elektronische Meldungen an die Steuerverwaltung übermitteln können, ist zusätzlich zur Registrierung beim IRS eine Registrierung bei der Steuerverwaltung erforderlich. Die Registrierung bei der Steuerverwaltung hat unverzüglich nach Abschluss der Klassifizierung und unabhängig von der Identifizierung meldepflichtiger Konten zu erfolgen. Hierfür benötigen Sie ua. eine GIIN, welche beim IRS beantragt werden muss.
Die Meldedaten müssen spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres elektronisch an die Steuerverwaltung übermittelt werden. Meldungen können über die Homepage der STV manuell erfasst werden (Einzelmeldungen) oder mit der automatisierten Upload-Funktion (XML Datei) übermittelt werden.
Wichtig
Anleitungen, Hinweise und Updates zur Erfassung von FATCA-Meldungen finden Sie in den IRS-Dokumentationen (z. B. XML User Guide oder Instructions for Form 8966), in diversen FAQs sowie in der STV-Anleitung zur Erfassung mittels Einzelmeldemaske.
Weitere Informationen
Meldewesen
Gesetzliche Grundlagen
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Julia Schaffer julia.schaffer@llv.li +423 236 69 79
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