eTax / elektronische Steuererklärung (JP & NP)

Die Steuerpflichtigen, welche der Vermögens- und Erwerbssteuer oder der Ertragssteuer unterliegen, werden durch öffentliche Kundmachung und durch Zustellung eines Steuerformulars zur Einreichung der Steuererklärung aufgefordert. Die Nichtzustellung eines Formulars entbindet den Steuerpflichtigen weder von der Steuerpflicht noch von der Pflicht der Steuererklärung. Steuerpflichtige, die keine Formulare erhalten, müssen sie von der zuständigen Steuerbehörde verlangen.

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Die elektronische Steuererklärung ermöglicht Ihnen auf einfache Art und Weise die Nutzung der folgenden Vorteile:

  • Automatische Berechnung: Summen werden automatisch gebildet und an der richtigen Stelle im Formular eingetragen. Ebenso werden Überträge von Hilfsformularen automatisch eingesetzt.
  • Mehrfacheingaben: Eingabemasken erlauben mehr Einträge als im Formular vorgesehen sind. Diese werden beim Drucken automatisch auf Zusatzblättern ausgegeben. Im Formular wird nur das Total der Angaben mit einem entsprechenden Hinweis ausgewiesen.
  • Integrierte Wegleitung: Die Wegleitung ist elektronisch verfügbar. Sie kann zu bestimmten Punkten der Steuererklärung aufgerufen werden. Auf den einzelnen Ziffern können Sie mittels rechte Maustaste jeweils die entsprechende Seite der Wegleitung aufrufen.
  • Integrierter Steuerrechner: Mit dem integrierten Steuerrechner können Steuerberechnungen vorgenommen werden.
  • Mandantenfähigkeit: Sie können unbegrenzt Steuererklärungen anlegen und ausfüllen.
  • Übernahme der Vorjahresdaten

Fristverlängerungsgesuche, Antragsformulare, Leitfäden, Informationsblätter zu einzelnen Themen sowie weitere Informationen finden Sie auf unserem Online-Portal: www.llv.li / Onlineschalter

Der Passcode kann hier angefordert / entsperrt werden.

Wir empfehlen Ihnen, die Steuererklärung elektronisch mit eTax zu erstellen. Die mit eTax ausgefüllte Steuererklärung (inkl. Beilagen) kann anschliessend elektronisch übermittelt werden.

Vorteile der elektronischen Steuererklärung:

• Datenimport aus dem Vorjahr – Zeit sparen und Fehler vermeiden

• automatisierte Berechnungen – alles korrekt und transparent

• höchste Datenqualität – weniger Rückfragen und Nacharbeit

Vorteile der elektronischen Übermittlung:

• kein Ausdruck notwendig – umweltfreundlich und praktisch

• kein Weg zur Post oder Gemeindeverwaltung – alles von zu Hause erledigen

• sichere und verschlüsselte Übermittlung – Schutz Ihrer sensiblen Daten

 Die Anleitung und Software für eTax finden Sie hier.

Fristverlängerung von 5 Monaten
Der Antrag zur Verlängerung der Einreichefrist ist schriftlich, spätestens bis zum Abgabetermin der Steuererklärung, an die für Sie zuständige Gemeindesteuerkasse zu stellen. Die Fristerstreckung von mehr als einem Monat setzt die Vorauszahlung von 80 % der Vorjahressteuer voraus.

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