Lohn-/Quellensteuer

Bei Personen mit Wohnsitz/Aufenthalt im Inland (unbeschränkt Steuerpflichtige) wird eine Quellensteuer erhoben auf

  • Erwerb aus unselbständiger Tätigkeit / Ersatzeinkünfte sowie
  • Sitzungsgelder.

Bei Personen mit Wohnsitz/Aufenthalt im Ausland (beschränkt Steuerpflichtige) wird eine Quellensteuer erhoben auf

  • Erwerb aus unselbständiger Tätigkeit / Ersatzeinkünfte;
  • Sitzungsgelder;
  • Renten-/Kapitalleistungen der 1. und 2. Säule sowie
  • Leistungen aufgrund der Auflösung eines Freizügigkeitskontos bzw. einer Freizügigkeitspolice

Die Bestimmungen über die Quellensteuer befinden sich in Art. 24ff. des Steuergesetzes. 

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