Kurtaxen / Meldewesen

Wer Personen gegen Entgelt beherbergt, ist verpflichtet, diese nach Massgabe der Bestimmungen über das Meldewesen zu registrieren und von diesen eine Kurtaxe zu erheben.

Taxpflichtig sind alle beherbergten Personen mit Ausnahme von Kindern, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Personen, die in den Hütten des Liechtensteiner Alpenvereins übernachten.

Formular

Anmeldung Beherbergung

Gesetz und Verordnung

Gesetz über die Förderung der wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung des Standortes Liechtenstein (Standortförderungsgesetz; SFG)

Verordnung über die Melde- und Taxpflicht bei Beherbergungen (BMTV)

Kontakt