Forschungsbetriebe und Ausbildungsstätten

In der Strahlenschutzgesetzgebung sind die Voraussetzungen für den Erhalt einer Bewilligung für den Umgang mit ionisierenden Strahlen definiert. Das Amt für Gesundheit ist für das Bewilligungswesen in Forschungseinrichtungen, Ausbildungsstätten und Schulen zuständig.

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