Andere Anlagen / Andere Massnahmen
"Anderen Anlagen und Anderen Massnahmen" haben den Zweck, den effizienten Umgang mit Energie zu unterstützen sowie den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Insbesondere der Grad der Umweltbelastung, der Einsatz erneuerbarer Energien, der Grad der Selbstversorgung, die Energieeffizienz, die Wirtschaftlichkeit sowie die Vorbildwirkung fallen bei der Beurteilung ins Gewicht.
An die Errichtung von "Anderen Anlagen und Anderen Massnahmen" können Förderbeiträge bis 400`000 CHF ausgerichtet werden. Insbesondere der Grad der Umweltbelastung, der Einsatz erneuerbarer Energien, der Grad der Selbstversorgung, die Energieeffizienz, die Wirtschaftlichkeit sowie die Vorbildwirkung fallen bei der Beurteilung ins Gewicht.
Was sind "Andere Anlagen"?
"Andere Anlagen" sind Grossanlagen, wie beispielsweise grosse Hackschnitzelfeuerungsanlagen, die in besonderer Weise dem Zweck des Energieeffizienzgesetzes dienen. Dies sind zum Beispiel Haustechnikanlagen ab 1’750 m2 EBF oder Photovoltaikanlagen ab 250 kWp.
Förderantrag Haustechnikanlage (PDF), 01.02.2025
Förderantrag Photovoltaikanlagen (PDF), 01.02.2025
Was sind "Andere Massnahmen"?
Förderantrag "Andere Massnahmen" (PDF), 01.02.2025
"Andere Massnahmen" dienen in besonderer Weise dem Zweck dieses Gesetzes (EEG) und/oder einer von der Regierung verabschiedeten Energiestrategie (z.B. Energiestrategie 2020), insbesondere Energieberatung, Steigerung der Stromeffizienz in grossen Gebäuden oder Effizienzprogramme.
Einzelmassnahmen
Einzelmassnahmen sind zum Beispiel der Ersatz von Beleuchtung (LED) oder Umwälzpumpen, Industriemotoren, Prozessdampfanlagen, aber auch die Gewerbliche Abwärmenutzung.
Berechnungstool Einzelmassnahmen (Exce)
Merkblatt LED-Beleuchtungsersatz (PDF)
Sanierungsberatung
Die Vorgehensanalyse und Beratung einer potentiellen Sanierung von Gebäude und Haustechnikanlage wird gefördert.
Merkblatt Sanierungsberatung (PDF)
Heizungsfernsteuerung
Heizungsfernsteuerungen für bestehende, reine Ferienwohnungen in Alpengebieten werden gefördert.
Merkblatt Heizungsfernsteuerung (PDF)
Schnellladestation/ Elektromobilität
Zur Unterstützung der Elektromobilität hat die Energiekommission an der Sitzung vom 28.06.2016 beschlossen, dass pro Gemeinde je eine Schnellladestation gefördert werden soll.
- Diese Gemeinden sind bereits vergeben: Ruggell, Schaan, Bendern, Balzers
- Förderung 20% des Investitionsbeitrages oder max. CHF 10‘000. Es gilt das Prinzip des Schnelleren nach Antragseingang.
- Bedingungen: Die Ladestation muss öffentlich zugänglich sein und mit Ökostrom betrieben werden.
Impulsprogramm Leitungsausbau
Die Energiekommission fällte am 31.08.2021 den Beschluss, zur Erweiterung des Impulsprogrammes Leitungsausbau ausserhalb der Bauzone über den gesteckten Rahmen von 1 MWp im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen. Die Energiekommission fördert den Leitungsausbau ausserhalb der Bauzone im Rahmen eines Impulsprogrammes bis auf weiteres ohne direkte Leistungsbeschränkung:
- Massgeblich für die Beurteilung ist der Antragseingang.
- Ziel des Impulsprogrammes ist der weitere Bau von grossen PV-Anlagen zur Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2030.
- Förderbeiträge für den Leitungsausbau können unter «andere Anlagen und andere Massnahmen» beantragt werden. Der maximale Beitrag wird bei 400CHF/kWp zusätzlicher PV-Leistung begrenzt, da ein möglichst gutes Kosten/Nutzen Verhältnis angestrebt wird. Eine bestehende Anlage wird bei der Leistungsberechnung nicht angerechnet.
- Die Förderung orientiert sich an den nachgewiesenen anrechenbaren Kosten, die aufgrund der Errichtung einer zusätzlichen PV-Anlage für den Leitungsausbau entstehen.
- Die PV-Anlagen selber können separat nach den geltenden Fördersätzen gefördert werden
Ansprechpersonen
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Energiefachstelle [email protected] +423 236 6988