Direkte Steuern juristische Personen
Juristische Personen sind einkommenssteuerpflichtig. Der Einkommenssteuersatz beträgt 12,5%, wobei eine Mindesteinkommenssteuer von CHF 1'800 erhoben wird.
Private Vermögensstrukturen und besondere Vermögenswidmungen ohne Persönlichkeit unterliegen nicht der Einkommenssteuer; sie haben lediglich eine Mindesteinkommenssteuer von 1'800 Franken zu entrichten.
Die Bestimmungen zur Einkommenssteuer finden sich in Art. 44 ff. des Steuergesetzes.
Inländische Geschäftseinheiten (juristische Personen, Trusts und Personengesellschaften) einer multinationalen Unternehmensgruppe oder eines inländischen Großkonzerns unterliegen für Steuerjahre ab 2024 ebenfalls der Mindestbesteuerung nach den GloBE-Musterregelungen, sofern ihre oberste Muttergesellschaft in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre einen konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. Euro in ihrem Konzernabschluss (einschließlich fiktiver Konsolidierung) erzielt hat. Weitere Informationen, Rechtsgrundlagen und Instrumente zur Mindestbesteuerung finden Sie hier.
Fristverlängerungsgesuche, Antragsformulare, Leitfäden, Informationsblätter zu einzelnen Themen sowie weitere Informationen finden Sie auf unserem Online-Portal: www.llv.li / Onlineschalter