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Direkte Steuern juristische Personen

Die juristischen Personen unterliegen der Ertragssteuer. Der Ertragssteuersatz beträgt 12.5%, wobei eine Mindestertragssteuer von CHF 1‘800 erhoben wird.

Privatvermögensstrukturen sowie besondere Vermögenswidmungen ohne Persönlichkeit unterliegen nicht der Ertragssteuer; sie haben ausschliesslich eine Mindestertragssteuer von CHF 1‘800 zu entrichten.

Die Bestimmungen über die Ertragssteuer befinden sich in Art. 44ff. des Steuergesetzes.