Obligatorische und sinnvolle Versicherungen

Auch KMU müssen in der Gründungsphase diverse Versicherungen abschliessen.

Im Vordergrund stehen die Sozialversicherungen und die Betriebsversicherungen. 

Inhaber von Einzel-, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften gelten für die Sozialversicherungen als selbstständig Erwerbende. Sie sind selbst verantwortlich für ihre Vorsorge. 

Inhaber von z.B. GmbH, Aktiengesellschaften sind gleichzeitig Angestellte. Für die Sozialversicherungen gelten sie als unselbstständig Erwerbende. 

Sozialversicherungen

Es gibt Sozialversicherungen - abhängig von der Rechtform, die freiwillig und obligatorisch sind.

Inhaber von Einzel-, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften gelten für die Sozialversicherungen als selbstständig Erwerbende. Sie sind selbst verantwortlich für ihre Vorsorge. 

Inhaber von z.B. GmbH, Aktiengesellschaften sind gleichzeitig Angestellte. Für die Sozialversicherungen gelten sie als unselbstständig Erwerbende. 

Arbeitgeberbeitrag Krankenkassen

Wer in Liechtenstein wohnt oder arbeitet, hat durch die obligatorische Krankenversicherung Zugang zu medizinischer Versorgung. Selbstständig Erwerbende müssen einen entsprechenden Versicherungsvertrag abschliessen.

Die obligatorische Krankenversicherung lässt in Liechtenstein wohnhaften oder erwerbstätigen Personen bei Krankheit und Unfall Sach- und Geldleistungen zukommen, falls solche nicht von der Unfallversicherung abgedeckt sind.

In Liechtenstein bezahlt der Arbeitgeber einen Arbeitgeberanteil der obligatorischen Krankenversicherungsprämien des Arbeitnehmers. Ist der Arbeitnehmer zu 100 % angestellt, werden die Prämien vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte bezahlt. Entsprechend dem Beschäftigungsgrad reduziert sich der Arbeitgeberbeitrag für Teilzeitangestellte.

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Krankentaggeld

In Liechtenstein sind Unternehmen verpflichtet, für ihre Arbeitnehmer eine Kranktentaggeldversicherung abzuschliessen. Sie kommen auch für die Hälfte des Beitrags zur obligatorischen Krankentaggeldversicherung der Arbeitnehmer auf. 

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Pensionskasse                   zweite Säule

Auch die zweite (betriebliche Vorsorge) Säule ist obligatorisch.  Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer anzumeldne, die Beiträge beim Lohn abzuziehen und dann an die Vorsorgeeinrichtung weiterzuleiten. Für die Beiträge kommen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Regel zu gleichen Teilen auf, wobei je nach Reglement Abweichungen möglich sind.

Obligatorische Unfallversicherung OUFL (UVG)

Die liechtensteinischen Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer gegen Unfälle und Berufskrankheiten zu versichern. Die Obligatorische Unfallversicherung (OUFL) ist aufgeteilt in die Bereiche Betriebsunfall- und Nichtbetriebsunfallversicherung.

Betriebsversicherungen

Die Unternehmer können relativ frei entscheiden welche Risiken sie mit einer Versicherung abgedeckt haben wollen. 

Praktisch in jedem Unternehmen gehört die Betriebshaftpflicht zum Grundbedarf. Die Betriebsunterbruchversicherung deckt finanzielle Folgen von Betriebsunterbrüchen (direkter sowie entgangener Gewinn). Der Abschluss einer Rechtsschutz Versicherung ist empfehlenswert. 

 

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