Stempelabgaben (Emissionsabgabe, Umsatzabgabe)

Das Gebiet des Fürstentums Liechtenstein gilt stempelsteuerrechtlich aufgrund des Zollanschlussvertrages vom 29. März 1923 als Inland in Bezug auf die Bundesgesetzgebung über die eidg. Stempelabgaben. Soweit nichts anderes bestimmt wird und in den Ausführungsbestimmungen betreffend die Durchführung der Bundesgesetzgebung über Stempelabgaben nichts anderes geregelt ist, finden in Liechtenstein die schweizerischen Bestimmungen betreffend Stempelabgaben Anwendung.

Fragen im Zusammenhang mit Stempelabgaben sind direkt an die Eidgenössische Steuerverwaltung zu richten.

Weitere Informationen zu den Stempelabgaben finden Sie auf den Internetseiten der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Search

Filter options

  • Content type
global_search.filter.go_to_searchresults

No results were found for your search query .

Below you will find similar or related content that may be of interest to you. If you cannot find what you are looking for, please use the navigation bar.

    0 Results
    Applications
      Forms
        Documents