Dispensen

Die in einen öffentlichen Kindergarten oder eine öffentliche Schule aufgenommenen Schülerinnen und Schüler müssen den Unterricht und die Schulveranstaltungen regelmässig und pünktlich besuchen. Die Unterrichtszeiten sind im Stundenplan der Schule und die Schul- und Ferientage im amtlichen Ferienkalender des Schulamtes verbindlich festgelegt.

Die Dispensation vom Unterricht bedarf einer vorgängigen Bewilligung durch die Schule. Zuständig ist die Schulleitung. Sie kann die Zuständigkeit für ein Fernbleiben bis zu drei Tagen an die Klassenlehrpersonen übertragen. 

Wenn Sie im Voraus wissen, dass Ihr Kind eine Dispens für den Schulbesuch braucht, können Sie hier die Formulare herunterladen. 

Richtlinien über das Dispensationswesen

Formular "Dispensgesuch" (Gemeindeschulen und Sekundarstufe I)

Formular "Dispensgesuch" (Oberstufe LG Vaduz)

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