Fonds
Das Blue Book stellt die Programmbereiche und Fördermittel der EEA Grants 2021–2028 dar und bildet den strategischen Rahmen dafür, wie die Mittel eingesetzt werden, um wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten zu verringern und die bilaterale Zusammenarbeit zu stärken.
Programme
Die Förderung der Projekte erfolgt im Rahmen verschiedener Programme, die jeweils thematische Schwerpunkte wie z.B. Bildung, Innovation, Umwelt oder soziale Inklusion abdecken. Jedes Programm definiert klare Ziele und prioritäre Handlungsfelder, in denen Projekte umgesetzt werden sollen.
Die Auswahl der Projekte erfolgt über einen sogenannten Open-Call-Mechanismus: In regelmässigen Abständen werden öffentliche Förderaufrufe veröffentlicht, auf die sich interessierte Organisationen mit Projektvorschlägen bewerben können. Alle eingereichten Anträge werden nach transparenten Kriterien geprüft und bewertet. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die besten Projekte ausgewählt und die Fördermittel wirkungsvoll eingesetzt werden.
Wer kann Projekte einreichen?
Antragsberechtigt sind in der Regel öffentliche Einrichtungen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Forschungseinrichtungen sowie Bildungs- und Ausbildungsträger. Je nach Programm in welchem der Bildungsbereich eingebettet ist . Die genauen Teilnahmevoraussetzungen sind im jeweiligen Förderaufruf festgelegt.
Kontakt
Emma Schwärzler
Diplomatische Vertretung Brüssel
Tel.: +32 2 229 39 03
Für Liechtenstein stellt die Umsetzung von Projekten im Rahmen des Bilateralen Fonds eine Priorität dar.
Zur Stärkung der bilateralen Beziehungen mit Liechtenstein besteht in jedem Empfängerland ein Bilateraler Fonds , der der Umsetzung gemeinsamer Projekte mit Liechtenstein dient. Interessierte Partnerinnen und Partner können sich direkt mit einer Projektidee an die Diplomatische Vertretung in Brüssel wenden.
Wer kann Projekte einreichen?
Voraussetzung für die Einreichung einer bilateralen Initiative ist, dass das Projekt der Stärkung der bilateralen Beziehungen zwischen Liechtenstein und dem Empfängerstaat dient und eine Partnerin bzw. ein Partner aus dem Empfängerland sowie aus Liechtenstein an dem Projekt beteiligt ist.
Sowohl öffentliche als auch private Institutionen, Regierungs- und Nicht-Regierungsorganisationen, gewerbliche und nicht-gewerbliche Organisationen sind antragsberechtigt.
Gerne sind wir Ihnen bei der Suche einer Projektpartnerin oder eines Projektpartners behilflich.
Kontakt
Emma Schwärzler
Diplomatische Vertretung Brüssel
Tel.: +32 2 229 39 03
Der Zivilgesellschaftsfonds dient der Stärkung einer lebendigen und widerstandsfähigen Zivilgesellschaft in Europa. Ziel ist es, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte zu schützen und gleichzeitig die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu fördern. Gefördert werden Projekte von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich unter anderem in den Bereichen demokratische Werte und Teilhabe, Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit, Gleichstellung sowie Klimaschutz und Umwelt engagieren.
Wer kann Projekte einreichen?
Zivilgesellschaftsorganisationen aus den Empfängerländern können gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern aus Liechtenstein Projekte umsetzen. Von Seiten der Geberstaaten muss die Partnerin bzw. der Partner jedoch keine zivilgesellschaftliche Institution sein.
Kontakt
Emma Schwärzler
Diplomatische Vertretung Brüssel
Tel.: +32 2 229 39 03