Postdienste

Alle Postdiensteanbieter die in den Geltungsbereich des PPG fallenden, haben die Pflichten des Art. 6 PPG zu erfüllen. Diese grundlegenden Anforderungen bilden die Basis für die Erbringung von Postdiensten im Inland.

Dazu gehört insbesondere die Verpflichtung zur Einhaltung von branchenüblichen Arbeitsbedingungen. Als angemessen gelten hierbei die üblichen Arbeitsbedingungen im Postsektor und verwandten bzw. vergleichbaren Branchen.

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