Direkte Steuern natürliche Personen

Die natürlichen Personen unterliegen der Vermögens- und Erwerbssteuer. Es wird eine Landessteuer sowie Gemeindesteuer erhoben. Der Tarif der Landessteuer verläuft progressiv (8-Stufentarif; oberste Tarifstufe beträgt 8%). Die Gemeindesteuer wird mittels Zuschlag zur Landessteuer (Zuschlag zwischen 150% und 250%) erhoben.

Die Bestimmungen über die Vermögens- und Erwerbssteuer befinden sich in Art. 4ff. des Steuergesetzes (Landessteuer) sowie Art. 75ff. des Steuergesetzes (Gemeindesteuer). 

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