Geräte und Anlagen

Die Verwaltung der Frequenznutzungsrechte sowie die technische Überwachung von Funkanlagen obliegen dem Amt für Kommunikation (AK). Das Nähere über die Verwaltung und Nutzung des Frequenzspektrums, die Frequenzzuweisung, die Verwaltung der Frequenznutzungsrechte sowie die technische Überwachung von Funkanlagen ist in Verordnung über Funkfrequenzen im Bereich der elektronischen Kommunikation (FFV) geregelt.

Im Rahmen der Aufsicht über die Funkkonzessionen kontrolliert das AK, ob die Betreiber von Funkanlagen über eine gültige Konzession verfügen. Das AK überprüft zudem, ob die betriebenen Funkanlagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Das AK ist verantwortlich für die Marktüberwachung der Funkanlagen. Das Amt für Volkswirtschaft (AVW) ist verantwortlich für die Marktüberwachung von der elektromagnetischen Verträglichkeit von elektrischen Geräten. Weitere Informationen sind hier vorhanden.

Ansprechperson

Suche

Filtermöglichkeiten

  • Inhaltstyp
Zu den Suchresultaten springen

Für Ihre Suchanfrage konnten keine Ergebnisse gefunden werden.

Im Folgenden finden Sie ähnliche oder themenverwandte Inhalte, die für Sie von Interesse sein könnten.Wenn Sie nicht fündig werden, nutzen Sie bitte die Navigation.

    0 Ergebnisse
    Anwendungen
      Formulare
        Dateien