08.01.2018: Vorläufige Frequenzzuteilung

Das AK erteilte der Trion Space AG am 8. Januar 2018 mit vorläufiger Zuteilungsverfügung vom 8. Januar 2018 die Genehmigung, für sämtliche vom AK im Jahr 2014 unter der Bezeichnung 3ECOM-1, 3ECOM-2 und 3ECOM-3 eingereichten Anmeldungen und Koordinierungsverlangen für Satelliten-Frequenzzuteilungen bei der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) die internationale Koordination nach Art. 88 IFV als delegierter Betreiber des AK auf eigene Kosten durchzuführen. Dabei hat die Trion sicherzustellen, dass sämtliche auferlegte Auflagen, Bedingungen und Nebenbestimmungen erfüllt und eingehalten werden.

20180108-trion-ag-vorlaufige-frequenzzuteilungsverfugung.pdf

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