Nationaler Frequenzzuweisungsplan
Der liechtensteinische Frequenzzuweisungsplan besteht aus mehreren Teilen. Neben dem eigentlichen, nach Frequenzbereichen geordneten Plan bilden Anforderungen an die Funkschnittstellen sowie andere Regeln und Beschränkungen für die Benutzung des entsprechenden Frequenzbereichs integrale Bestandteile des Frequenzzuweisungsplans.
So ergibt sich für den Interessierten ein transparentes, kompaktes und komplettes Bild über die technischen und betrieblichen Anforderungen der Frequenznutzung in Liechtenstein nach dem Grundgedanken der Funkanlagenrichtlinie der EU (Radio Equipment Directive (RED)). Diese Informationen sind nicht nur für die Funknutzer selbst, sondern vor allem auch für die Hersteller und Händler von Funkgeräten von Bedeutung.
Der FAP, folgt in aller Regel den Vorgaben der ITU (International Telecommunication Union) und der CEPT (European Conference of Postal and Telecommunications Administrations)
Verordnung über Funkfrequenzen im Bereich der elektronischen Kommunikation (FFV)
Zum dynamischen Frequenzzuweisungsplan / Frequency Allocation Plan
Ansprechperson
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Jakob Gschiel [email protected] +423 236 6484