Qualitätsmonitoring

Qualitätssicherungsmonitoring im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Gemäss Art. 10 der Verordnung vom 22. Mai 2007 über die Kostenziele und die Qualitätssicherung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KQV), prüft das Amt für Gesundheit jährlich die Umsetzung der Massnahmen zur Qualitätssicherung (QS). Art. 11 KQV sieht vor, dass eine Zusammenfassung der im Rahmen der QS durchgeführten Massnahmen im Internet veröffentlicht wird.

Die Zusammenfassung beschränkt sich auf die Einhaltung der Berichtspflicht.

Die aktuellen Berichte über die Massnahmen zur QS mit den QS-Vereinbarungen finden Sie hier:

QS-Bericht 2022

 

 

 

 

 

 

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