Verfügungsentwurf StdA TAL Kupfer

Öffentliche Konsultation des Verfügungsentwurfs, mit dem das Standardangebot für den physischen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung Kupfer genehmigt wird

Die Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) haben dem Amt für Kommunikation (AK) aufgrund der entsprechenden Verpflichtung aus der Verfügung betreffend "Massnahmen der Sonderregulierung auf dem Vorleistungsmarkt für den physischen Zugang zu Netzinfrastrukturen“ vom 16. Dezember 2009 (M4) das Standardangebot für den physischen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung Kupfer zur Genehmigung eingereicht.

Das Amt für Kommunikation führt eine Konsultation des Entwurfes der Genehmigungsverfügung durch und bietet betroffenen Interessenten die Möglichkeit, sich dazu zu äussern.

Das zur Genehmigung eingereichte Handbuch Preise wird nicht im Rahmen der gegenständlichen Verfügung genehmigt, sondern in einer separaten Verfügung, die sämtliche Entgelte von regulierten Produkten beinhaltet, und die im gleichen Zeitraum ebenfalls national konsultiert wird.

Sie finden hier den Verfügungsentwurf, die einzelnen Teile, aus denen sich das Standardangebot zusammensetzt und die Auswertung der Stellungnahmen im Rahmen der nationalen Konsultation der ersten Version des Standardangebots:

Gemäss Art. 46 KomG haben betroffene Interessenten die Möglichkeit, im Rahmen der Konsultation eine Stellungnahme abzugeben. Sollte Ihrerseits Interesse daran bestehen, sehen wir Ihrer Eingabe gerne entgegen.

Wir ersuchen Sie, Ihre Stellungnahme unter Bezugnahme auf die gegenständliche Konsultation (Verfügungsentwurf TAL Kupfer) an das

Amt für Kommunikation
z.Hd. Markus Skarohlid
Gerberweg 5
9490 Vaduz

zu richten und in elektronischer Form an info.ak@llv.li zu senden.

Sowohl die Standardangebote wie auch die Preise sollen ab 1. Januar 2015 zur Anwendung gelangen. Aufgrund des sich daraus ergebenden Zeitdrucks und weil die Standardangebote bereits konsultiert und die Stellungnahmen nach der Überarbeitung weitestgehend berücksichtigt wurden, wird als Endtermin für den Eingang allfälliger Stellungnahmen der

10. Dezember 2014

festgesetzt. 

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