Leistungen

Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Der Versicherungsschutz besteht bei:

  • Krankheit: Darunter wird die Beeinträchtigung der physischen oder geistigen Gesundheit verstanden, die nicht auf einen Unfall zurückzuführen ist und die eine Untersuchung oder eine medizinische Behandlung verlangt oder eine Arbeitsunfähigkeit herbeiführt.
  • Mutterschaft: Dazu gehören die Schwangerschaftskontrolle und die Entbindung, wie auch die anschliessende Erholungszeit für die Mutter.

Personen, die nicht obligatorisch gegen die Folgen von Unfall versichert sind, haben bei Unfall Anspruch auf Leistungen der Krankenpflegeversicherung. Unter diesen Begriff fällt die plötzliche und ungewollt verursachte Schädigung, die dem Körper durch ein aussergewöhnliches, äusseres Ereignis zugefügt wird, das die physische oder mentale Gesundheit beeinträchtigt.

Die Versicherung deckt im Wesentlichen die ambulante Behandlung durch den Arzt oder Chiropraktiker samt verordneten Medikamenten und Hilfsmitteln, Psychotherapie, Physiotherapie, Ernährungsberatung, Hebammen, Krankentransporten, Laborleistungen und Diagnostik. Weiters werden Beiträge an den Aufenthalt im Pflegeheim und an die medizinische Rehabilitation entrichtet.

Die Grundversicherung deckt die Kosten für Behandlung und Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines Spitals.

Leistungen der Taggeldversicherung

Bei ärztlich bescheinigter, mindestens hälftiger Arbeitsunfähigkeit wird ab dem 2. Tage nach dem Erkrankungstag ein Taggeld von 80% des bis anhin bezogenen AHV-pflichtigen Lohnes einschliesslich regelmässiger Nebenbezüge ausgerichtet. Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50% wird das Taggeld entsprechend gekürzt. Das Taggeld wird bei einer oder mehreren Erkrankungen während mindestens 720 Tagen innerhalb von 900 aufeinanderfolgenden Tagen ausbezahlt. Für Versicherte ab dem ordentlichen Rentenalter beträgt die maximale Bezugszeit 180 Tage, längstens bis zur Erreichung des 70. Altersjahres.

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