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eTax / elektronische Steuererklärung

Die Steuerpflichtigen, welche der Vermögens- und Erwerbssteuer oder der Ertragssteuer unterliegen, werden durch öffentliche Kundmachung und durch Zustellung eines Steuerformulars zur Einreichung der Steuererklärung aufgefordert. Die Nichtzustellung eines Formulars entbindet den Steuerpflichtigen weder von der Steuerpflicht noch von der Pflicht der Steuererklärung. Steuerpflichtige, die keine Formulare erhalten, müssen sie von der zuständigen Steuerbehörde verlangen.

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Die elektronische Steuererklärung ermöglicht Ihnen auf einfache Art und Weise die Nutzung der folgenden Vorteile:

  • Automatische Berechnung: Summen werden automatisch gebildet und an der richtigen Stelle im Formular eingetragen. Ebenso werden Überträge von Hilfsformularen automatisch eingesetzt.
  • Mehrfacheingaben: Eingabemasken erlauben mehr Einträge als im Formular vorgesehen sind. Diese werden beim Drucken automatisch auf Zusatzblättern ausgegeben. Im Formular wird nur das Total der Angaben mit einem entsprechenden Hinweis ausgewiesen.
  • Integrierte Wegleitung: Die Wegleitung ist elektronisch verfügbar. Sie kann zu bestimmten Punkten der Steuererklärung aufgerufen werden. Auf den einzelnen Ziffern können Sie mittels rechte Maustaste jeweils die entsprechende Seite der Wegleitung aufrufen.
  • Integrierter Steuerrechner: Mit dem integrierten Steuerrechner können Steuerberechnungen vorgenommen werden.
    Hinweis Steuerberechnung natürliche Personen:
    • Falls die Steuerpflicht nicht für das ganze Jahr besteht, so sind die entsprechenden Abzüge zeitperiodengerecht (pro rata) vorzunehmen.
    • Bei der Steuerrechnung Ihrer Gemeindesteuerkasse können sich gegenüber der elektronischen Steuerberechnung Differenzen ergeben, da bei der Berechnung allfällige Änderungen der Gemeindesteuerzuschläge, Gemeindesteuerteilungen sowie Steuerausscheidungen nicht berücksichtigt sind oder die Gemeindesteuerkasse bzw. Steuerverwaltung Änderungen der Steuerfaktoren vorgenommen haben.
  • Mandantenfähigkeit: Sie können unbegrenzt Steuererklärungen anlegen und ausfüllen.
  • Übernahme der Vorjahresdaten