Stiftungs- und Trustaufsicht/Geldwäscheprävention (STIFTA/GWP)
Der Abteilung Stiftungs- und Trustaufsicht/Geldwäscheprävention kommen die folgenden Aufgabenschwerpunkte zu:
- Beaufsichtigung gemeinnütziger Stiftungen und Trusts sowie privatnütziger Stiftungen, die sich freiwillig der Aufsicht unterstellt haben
- Führung des elektronischen Verzeichnisses der wirtschaftlich berechtigten Personen
- Administrativer Betrieb des elektronischen zentralen Kontenregisters
Im Rahmen der Beaufsichtigung von Stiftungen und Trusts fungiert die Abteilung Stiftungs- und Trustaufsicht/Geldwäscheprävention als Stiftungs- und Trustaufsichtsbehörde (STIFTA) gemäss Art. 552 § 29 PGR bzw. Art. 929 Abs. 1 und 2 PGR. Die STIFTA sorgt dafür, dass das Stiftungs- und Trustvermögen seinen Zwecken gemäss verwaltet und verwendet wird. Im Anlassfall beantragt sie geeignete Massnahmen beim Fürstlichen Landgericht. Sie ist zudem berechtigt, bei nicht eingetragenen, privatnützigen Stiftungen die Richtigkeit der Gründungs- und Änderungsanzeigen zu überprüfen.
Zudem ist die Abteilung Stiftungs- und Trustaufsicht/Geldwäscheprävention für die Führung des elektronischen Verzeichnisses der wirtschaftlich berechtigten Personen zuständig. Dieses Verzeichnis wird zum Zwecke der Bekämpfung von Geldwäsche, Vortaten der Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung geführt. Es enthält Daten über die wirtschaftlich berechtigten Personen von Rechtsträgern.
Ferner obliegt der Abteilung Stiftungs- und Trustaufsicht/Geldwäscheprävention der administrative Betrieb des elektronischen zentralen Kontenregisters. Dieses Register dient im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung der zeitnahen Ermittlung aller natürlichen und juristischen Personen, die ein Zahlungs- oder Bankkonto oder Schliessfach bei einer liechtensteinischen Bank oder Wertpapierfirma innehhaben oder kontrollieren.
Ausserdem obliegt der Abteilung die Umsetzung der internationalen und europäischen Vorgaben im Bereich der Geldwäschereiprävention innerhalb des Amtes für Justiz.