Standardangebot Kernnetz

Öffentliche Konsultation des Standardangebots für den physischen Zugang zu Infrastrukturen im Kernnetz

Die Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) haben dem Amt für Kommunikation (AK) aufgrund der entsprechenden Verpflichtung aus der Verfügung betreffend "Massnahmen der Sonderregulierung auf dem Vorleistungsmarkt für den physischen Zugang zu Netzinfrastrukturen für hochkapazitive Übertragungswege im Kernnetz “ vom 22. Mai 2014 (M Kernnetz) das Standardangebot für den physischen Zugang zu Infrastrukturen im Kernnetz zur Genehmigung eingereicht.

Das Amt für Kommunikation führt eine Konsultation dieses Standardangebots durch und bietet betroffenen Interessenten die Möglichkeit, sich dazu zu äussern. 

Anzumerken ist, dass die Preisliste des gegenständlichen Standardangebots Kernnetz nicht als endgültige Fassung anzusehen ist, da diese in Zusammenhang mit dem KRM, das nach der Genehmigung als Grundlage für die Berechnung der regulierten Entgelte verwendet und derzeit ebenfalls konsultiert wird, steht. Es ist deshalb mit grosser Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sich die koknreten Preise noch ändern.

Sie finden hier die einzelnen Teile, aus denen sich das Standardangebot zusammensetzt:

Kernnetz Standardvertrag 1.0
Kernnetz Leistungsbeschreibung v1.0
Kernnetz Handbuch Technik v1.0
Kernnetz Handbuch Betrieb v1.0
Kernnetz Handbuch Preise 1.0
Kontaktstellen zum Standardvertrag Kernnetz 1.3 
Kernnetz Handbuch Abrechnung 1.3
Formular Kabelkanalisation
Kernetz Handbuch Definitionen und Abkürzungen 1.3
LKW_AGB Version 1.0 Stand Januar 2003

Gemäss Art. 46 KomG haben betroffene Interessenten die Möglichkeit, im Rahmen der Konsultation eine Stellungnahme abzugeben. Sollte Ihrerseits Interesse daran bestehen, sehen wir Ihrer Eingabe gerne entgegen.

Wir ersuchen Sie, Ihre Stellungnahme unter Bezugnahme auf die konkrete Konsultation (Kernnetz) schriftlich an das 

Amt für Kommunikation
Gerberweg 5
9490 Vaduz

zu richten oder eine eingescannte Version per E-Mail an info.ak@llv.li zu senden.

Als Endtermin für allfällige Stellungnahmen wurde der 20. August 2014 festgesetzt.  

Stellungnahmen:

TON Total Optical Networks Anstalt

Telecom Liechtenstein AG

Supranet AG

Qualitynet AG

Newsnet AG

li-life edv + internet Est.

Hoi Internet AG

UPC Cablecom GmbH

 

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