Universaldienst im Bereich der Festnetztelefonie

Die Telecom Liechtenstein AG ist die Erbringerin des flächendeckenden Universaldienstes an festen Standorten im Bereich der elektronischen Kommunikation im Fürstentum Liechtenstein. Dieser Grundversorgungsauftrag endet am 28. Februar 2019. Der Universaldienst soll auch nach 2019 gewährleistet bleiben.

Das auf Grundlage des Kommunikationsgesetzes vorgesehene Verfahren zur Bezeichnung eines oder mehrerer Unternehmen als Universaldiensterbringer sieht als ersten Verfahrensschritt die Durchführung einer öffentlichen Konsultation betreffend die konkrete Ausgestaltung der Aufgabenteilung im Bereich des Universaldienstes sowie die Erbringung der Universaldienstleistungen durch die Regulierungsbehörde vor.

Im Anschluss an die gegenständliche öffentliche Konsultation wird die Regierung ein Erbringungskonzept im Sinne des Kommunikationsgesetzes festlegen und in geeigneter Weise veröffentlichen.

Vor diesem Hintergrund hat das Amt für Kommunikation (AK) insbesondere den Leistungsumfang des Universaldienstes einer Überprüfung unterzogen und einen Vorschlag für die Anpassung dieser Mindestanforderungen ausgearbeitet.

Sollte Ihrerseits Interesse daran bestehen, sich zu den geplanten Anpassungen der Mindestanforderungen zu äussern, sehen wir Ihrer Eingabe gerne bis zum 20. Oktober 2018 entgegen. Die Eingabe kann entweder schriftlich an das

Amt für Kommunikation
Äulestrasse 51 
Postfach 684 
9490 Vaduz

oder (bevorzugt) als Scan per E-Mail an info.ak@llv.li gesendet werden.

Gemäss Art. 46 des Kommunikationsgesetzes haben nicht nur Diensteanbieter, sondern auch betroffene Interessenten oder die Allgemeinheit die Möglichkeit, im Rahmen der Konsultation eine Stellungnahme abzugeben.

Über das Ergebnis der Konsultation sowie über den weiteren Verfahrensablauf wird zu gegebener Zeit informiert. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen im Rahmen der Konsultation grundsätzlich veröffentlicht werden. Falls Ihre Stellungnahme Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnisse enthält, ersuchen wir Sie, diese in einem gesonderten Dokument einzureichen und gleichzeitig ein Dokument zu übermitteln, das auf der Internetseite veröffentlicht werden kann.

Das Konsultationsdokument mit weitergehenden Informationen finden Sie hier.

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