Kinder

Gezielte Vorsorgeuntersuchungen ermöglichen frühzeitige medizinische Massnahmen. Jedes in Liechtenstein wohnhafte Kind (ausgenommen Kinder mit L-Bewilligung) erhält ab Geburt schriftlich die Einladungen zur Vorsorgeuntersuchung.

Die Kosten werden von den Krankenkassen im Fürstentum Liechtenstein übernommen.

Schwerpunkte der Kindervorsorgeuntersuchung

  • aktueller Gesundheitszustand
  • allgemeine körperliche Entwicklung, Körpergewicht (BMI) und Körpergrösse
  • motorische Entwicklung
  • seelische und neurologische Entwicklung
  • Impfungen

Merkblätter mit einfachen Tipps, wie „Merkblatt Kinderfüsse“ oder das „Merkblatt Zahnpflege“ zur Kinder- und Jugendzahnpflege können heruntergeladen werden.

Wo erhalte ich das neue Untersuchungsheft für mein Kind?
Das gelbe Untersuchungsheft wurde durch ein neues Format ersetzt.
Eltern erhalten das aktuelle Untersuchungsheft automatisch entweder bei der Geburt im Spital oder beim ersten Termin bei der Kinderärztin oder dem Kinderarzt.

Kinder werden wie folgt zu einer Vorsorgeuntersuchung eingeladen:

Vorsorgeuntersuchung

Erstuntersuchung, gleich nach der Geburt  (Spital oder zu Hause)

Basisuntersuchung in der Ersten Lebenswoche (Spital oder in der Arztpraxis)

Kinderärztliche Untersuchung im 1. Monat (Einladung erhalten Sie vom Amt für Gesundheit per Post)

Kinderärztliche Untersuchung im 2. Monat (Einladung erhalten Sie vom Amt für Gesundheit per Post)

Kinderärztliche Untersuchung im 4. Monat (Einladung erhalten Sie vom Amt für Gesundheit per Post)

Kinderärztliche Untersuchung im 6. Monat (Einladung erhalten Sie vom Amt für Gesundheit per Post)

Kinderärztliche Untersuchung vom 9. bis 12. Monat (Einladung erhalten Sie vom Amt für Gesundheit per Post)

Kinderärztliche Untersuchung vom 15. bis 18. Monat (Einladung erhalten Sie vom Amt für Gesundheit per Post)

Kinderärztliche Untersuchung im 24. Monat (Einladung erhalten Sie vom Amt für Gesundheit per Post)

Kinderärztliche Untersuchung im 5. Jahr (Einladung erhalten Sie vom Amt für Gesundheit per Post)

Kinderärztliche Untersuchung ab 6 bis 7 Jahren (Einladung erhalten Sie vom Amt für Gesundheit per Post)

Kinderärztliche Untersuchung im 10. Jahr (Einladung erhalten Sie vom Amt für Gesundheit per Post)

Kinderärztliche Untersuchung ab 11 bis 16 Jahren (Einladung erhalten Sie vom Amt für Gesundheit per Post)

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