Prämien

Prämien 

Die Krankenversicherung wird finanziert durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber, durch die Kostenbeteiligung der Versicherten und durch staatliche Subventionen.

Prämie Krankenpflegeversicherung

Jede erwachsene versicherte Person bezahlt eine so genannte "Kopfprämie". Kinder sind in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung prämienbefreit. Die Krankenkassen haben unterschiedliche Prämien für Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren und für Erwachsene festzulegen. Die Prämien für Jugendliche dürfen höchstens die Hälfte der Erwachsenenprämien betragen. Erwerbstätige erhalten vom Arbeitgeber einen Beitrag, welcher der Hälfte des Landesdurchschnitts der Prämien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung entspricht. Ab 1. Januar 2024 beträgt der Arbeitgeberbeitrag monatlich CHF 166.00 (2023: CHF 156.50) für Erwachsene und CHF 83.00 (2023: CHF 78.25) für Jugendliche. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich der Arbeitgeberbeitrag entsprechend dem Beschäftigungsgrad.

Prämienübersicht 2024

Kostenbeteiligung ab dem 1. Januar 2023

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 20. Lebensjahr zahlen keine Kostenbeteiligung. Erwachsene Versicherte (mit Ausnahme von Mutterschaft, Vorsorgeuntersuchungen und bei bestimmten chronischen Erkrankungen) haben sich an den Kosten in Form eines festen Betrages von CHF 500 und eines Selbstbehalts von 20% der darüber hinausgehenden Kosten bis zum Erreichen der Hochkostengrenze von CHF 5'000 zu beteiligen. Ab Erreichen des ordentlichen Rentenalters entfällt ab dem Jahr 2023 der feste Betrag. Der prozentuale Selbstbehalt beträgt 10%. Der prozentuale Selbstbehalt ist auf die jährlichen Kosten zwischen dem festen Betrag und der Hochkostengrenze von CHF 5‘000 zu leisten.

Beispiel:

Die jährlichen Behandlungskosten (Arzt, Medikamente, Krankentransport etc.) in einem Jahr betragen CHF 3'000.

Daran bezahlt der Versicherte einen festen Betrag von CHF 500 sowie 20% an den Rest bis maximal zur Hochkostengrenze (CHF 500 + CHF 500 (20% von CHF 2'500) = CHF 1'000.

Bei Rentnern beträgt die Kostenbeteiligung in diesem Beispiel CHF 0 + CHF 500 (10% von CHF 5'000) = CHF 500.

Die Kassen müssen den Versicherten bei angemessener Prämienreduktion mindestens drei Varianten einer höheren freiwilligen Kostenbeteiligung anbieten. Der höchstmögliche feste Betrag liegt bei CHF 4'000.

Prämie Krankentaggeldversicherung

Die Prämien der Krankentaggeldversicherung werden in festen Beträgen oder in Prozenten des versicherten Lohnes erhoben. Die Prämie an die obligatorische Krankentaggeldversicherung geht zur Hälfte zu Lasten des Arbeitgebers .

Prämienverbilligung

Ansprechperson