20.05.2022: Genehmigung eines Frequenznutzungsvertrages

Das AK genehmigte am 20. Mai 2022 gem. Art. 97 IFV die Übertragung der Nutzungsrechte an sämtlichen von der vorläufigen Zuteilung vom 08. Januar 2018 in der geänderten und konsolidierten Fassung vom 22. Dezember 2021 umfassten Frequenzen für die gesamte Dauer der Zuteilung zugunsten der Rivada AG und der Rivada Space Networks GmbH, um diesen Unternehmen den Betrieb der geplanten Low Earth Orbit (LEO) Satellitenkonstellationen und das Angebot von Satellitendiensten über diese Satellitenkonstellationen dauerhaft zu ermöglichen. Die Rivada AG und die Rivada Space Networks GmbH haben dabei sämtliche der in der Zuteilung genannten Bedingungen, Auflagen und Nebenbestimmungen zu erfüllen. Darüber hinaus erklärte das AK seine Zustimmung zu dem ihm zugeleiteten Frequenznutzungsvertrag zwischen der Trion Space AG, Rivada AG und Rivada Space Networks GmbH.

Die, aufgrund des förmlichen Rechtsmittelverzichts vom 25. Mai 2022, rechtskräftige Verfügung ist hier abrufbar.

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