Fragen und Antworten

Ab dem 17. Lebensjahr erhalten Sie jeweils 5 Jahre nach der letzten Allgemeinen Vorsorgeuntersuchung eine Einladung durch das Amt für Gesundheit.

Frauen erhalten ab dem 17. Lebensjahr zusätzlich zur Allgemeinen Vorsorge eine Einladung zur Gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung. Im Abstand von 2.5 Jahren zur letzten Untersuchung wir die Einladung durch das Amt für Gesundheit verschickt.

Ja. Wenn Sie in der Standard OKP versichert sind, trägt die Kasse die Kosten nur bei den OKP (obligatorische Krankenpflegeversicherung) zugelassenen Ärzte und Ärztinnen. Eine Liste finde Sie unter www.lkv.li

Mit entsprechender Zusatzversicherung (erweiterte OKP) haben Sie freie Arztwahl. Zur Sicherheit erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse.

Mit Männern ab 50 Jahren findet zu diesem Thema ein beratendes Gespräch statt.

Als Resultat könnten in Absprache mit dem Patienten weitere Schritte veranlasst werden z.B. eine Überweisung zu einem Facharzt für Urologie. Das Beratungsgespräch ist kostenlos. Die nachfolgenden Untersuchungen unterliegen jedoch der Kostenbeteiligung.

Früherkennung des Kolonkarzinoms (Darmkrebs)

Im Alter zwischen 50 bis 69 Jahren werden Präventivuntersuchungen zur Früherkennung von Darmkrebs angeboten:

Alle 10 Jahre (also maximal 2x) können Sie eine Koloskopie (Darmspiegelung) durchführen lassen.

Alle 2 Jahre können Sie Ihren Stuhl auf okkultes Blut (Blut im Stuhl) untersuchen lassen. Wenn sich daraus ein positiver Befund ergibt, können Sie zur Koloskopie gehen.

Wenn Darmkrebserkrankungen bei nahen Verwandten bekannt sind, übernimmt die Krankenkasse die Koloskopie schon bei jüngeren Personen.

Für alle diese Untersuchungen fällt die Kostenbeteiligung an.

  • Gesamtcholesterin
  • HDL-Cholesterin
  • Blutzucker

Bei Frauen ab 50 Jahren bezahlt die Krankenkasse alle 2.5 Jahre eine Mammografie. Auch hier gilt: Sind Brustkrebserkrankungen in der nahen Verwandtschaft bekannt, übernimmt die Krankenasse entsprechenden Untersuchungen bereits früher.

Der gelbe Untersuchungsordner wird nach der Geburt des Kindes automatisch vom Amt für Gesundheit zugeschickt.
Falls die Geburtsmeldung beim Amt verspätet eingeht, können Sie den Ordner auch gerne bei uns bestellen.

Bestellung per E-Mail: belinda.thanei@llv.li oder mit Bestellformular

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