PVS - Privatvermögensstruktur
Privatvermögensstrukturen (PVS) unterliegen nicht der Ertragssteuer; sie haben eine Mindestertragssteuer von 1'800 Franken zu entrichten.
Die Bestimmungen zur Besteuerung von PVS finden sich in Art. 64 des Steuergesetzes sowie der dazu erlassenen Bestimmungen in der Steuerverordnung.
- Ausländische Beteiligungsgesellschaft, Privatvermögensstruktur; Formular
- Einreichung von PVS-Bestätigungen
- Privatvermögensstruktur (PVS); Merkblatt
- Privatvermögensstruktur (PVS); Antrag
- Stellvertretende Vermögensbesteuerung durch Privatvermögensstrukturen (PVS) bzw. Trusts; Formular
- Umstellung von PVS auf Ertragsbesteuerung