PVS - Privatvermögensstruktur
Privatvermögensstrukturen (PVS) unterliegen nicht der Ertragssteuer; sie haben lediglich eine Mindestertragssteuer von 1'800 Franken zu entrichten.
Die Bestimmungen zur Besteuerung von PVS finden sich in Art. 64 des Steuergesetzes sowie der dazu erlassenen Bestimmungen in der Steuerverordnung.
- Ausländische Beteiligungsgesellschaft, Privatvermögensstruktur; Formular
- Einreichung von PVS-Bestätigungen
- Privatvermögensstruktur (PVS); Merkblatt
- Privatvermögensstruktur (PVS); Antrag
- Stellvertretende Vermögensbesteuerung durch Privatvermögensstrukturen (PVS) bzw. Trusts; Formular
- Umstellung von PVS auf Ertragsbesteuerung