Universaldiensteanbieter
Eine funktionierende Grundversorgung mit Postdiensten ist eine wichtige Voraussetzung für die Lebensqualität der Bevölkerung, den nationalen Zusammenhalt und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Liechtenstein. Aus diesem Grund ist die Zielsetzung der Regierung, mit dem Universaldienst eine flächendeckende, für alle zugängliche und finanzierbare Grundversorgung in guter Qualität sicherzsutellen.
Mindestangebot
Der Aufrechterhaltung des Universaldienstes mit einem Mindestangebot von Postdiensten auch in einem vollständig liberalisierten Markt kommt besondere Bedeutung zu. Der Universaldienst muss für alle Nutzer flächendeckend, ständig und in einer bestimmten Qualität zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung stehen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Dichte der Abhol- und Zugangspunkte den Bedürfnissen der Nutzer entspricht und dass eine Hauszustellung an grundsätzlich mindestens fünf Tagen in der Woche gewährleistet ist. Dabei wird weder der Einsatz bestimmter Technologien vorgeschrieben noch begünstigt (Grundsatz der Technologienneutralität). Die Regierung evaluiert mindestens alle zehn Jahre den Universaldienst und die an einen Universaldiensteanbieter zu stellenden Anforderungen.
Universaldienstanbieter
Die Erbringung von Universaldienstleistungen obliegt gemäss Übergangsbestimmung ex lege der Liechtensteinische Post AG, bis die Regierung, unter Berücksichtigung der landesspezifischen Gegebenheiten, insbesondere des Versorgungsbedarfs im gesamten Staatsgebiet, ein Unternehmen zur Erbringung der Universaldienstleistungen (Universaldiensteanbieter) bezeichnet.
Preisregulierung
Die Preise des Universaldienstes sind so zu gestalten, dass sie für alle Nutzer erschwinglich, den Kosten angenähert, transparent und nichtdiskriminierend sind. Preise und Preisänderungen werden von der Regulierungsbehörde auf begründeten Antrag des Universaldiensteanbieters genehmigt.
Der Universaldiensteanbieter hat in seinen internen Kostenrechnungssystemen jeweils getrennte Konten für zum Universaldienst gehörende Dienste einerseits und für die nicht zum Universaldienst gehörenden Dienste andererseits zu führen. Die internen Kostenrechnungssysteme sind auf der Grundlage einheitlich angewandter und sachlich zu rechtfertigender Grundsätze der Kostenrechnung zu gestalten und zu führen. Die Regulierungsbehörde kann die Anforderungen zur Kostenrechnung mit Verfügung festlegen.
Verfügung - Festlegung der Anforderung für ein Kostenrechnungssystem
Der Universaldiensteanbieter hat dafür zu sorgen, dass die Revisionsstelle jährlich die Übereinstimmung der internen Kostenrechnungssysteme mit den gesetzlichen Bestimmungen und den Vorgaben der Regulierungsbehörde überprüft und eine diesbezügliche Konformitätsfeststellung veröffentlicht.