27.02.2023: Verfügung auf vorläufige Zuteilung von Frequenzen in Bezug auf die 3ECOM-1 und 3ECOM-3 Filings des Fürstentums Liechtenstein bei der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) sowie Genehmigung des Frequenznutzungsvertrags zwischen Rivada AG und Rivada Space Networks GmbH

Das Amt für Kommunikation (AK) erteilte der Rivada AG am 27. Februar 2023 mit vorläufiger Zuteilungsverfügung vom 27. Februar 2023 die Genehmigung, für sämtliche vom AK im Jahr 2014 unter der Bezeichnung 3ECOM-1 und 3ECOM-3 eingereichten Anmeldungen und Koordinierungsverlangen für Satelliten-Frequenzzuteilungen bei der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) die internationale Koordination nach Art. 88 IFV als delegierter Betreiber des AK auf eigene Kosten durchzuführen. Dabei hat die Rivada AG sicherzustellen, dass sämtliche auferlegte Auflagen, Bedingungen und Nebenbestimmungen erfüllt und eingehalten werden.

Gleichzeitig genehmigte das AK gem. Art. 97 IFV die Übertragung der Nutzungsrechte an sämtlichen von der vorläufigen Zuteilung vom 27. Februar 2023 umfassten Frequenzen für die gesamte Dauer der Zuteilung zugunsten der Rivada Space Networks GmbH, um dieser den Betrieb der geplanten Low Earth Orbit (LEO) Satellitenkonstellationen und das Angebot von Satellitendiensten über diese Satellitenkonstellationen dauerhaft zu ermöglichen. Die Rivada AG und die Rivada Space Networks GmbH haben dabei sämtliche der in der Zuteilung genannten Bedingungen, Auflagen und Nebenbestimmungen zu erfüllen. Darüber hinaus erklärte das AK seine Zustimmung zu dem ihm zugeleiteten Frequenznutzungsvertrag zwischen der Rivada AG und Rivada Space Networks GmbH.

Die Entscheidung ist rechtskräftig, da innerhalb der Rechtsmittelfrist kein Rechtsmittel erhoben wurde und ist hier abrufbar.

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