Mindestbesteuerung (GloBE)
Liechtenstein hat per 1. Januar 2024 die globale Mindestbesteuerung des OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS gemäss den GloBE-Mustervorschriften umgesetzt. Inländische Geschäftseinheiten (juristische Personen, Trusts und Personengesellschaften) einer multinationalen Unternehmensgruppe oder einer grossen inländischen Gruppe, unterliegen zudem für Steuerjahre ab 2024 der Mindestbesteuerung nach den GloBE-Mustervorschriften, sofern deren oberste Muttergesellschaft in ihrem Konzernabschluss (einschliesslich deemed consolidation) in mindestens zwei der vier vorangehenden Geschäftsjahre einen konsolidierten Jahresumsatz von mindestens EUR 750 Mio. erreicht hat.
Ein effektives Mindeststeuerniveau von 15 % wird durch die Erhebung einer liechtensteinischen Ergänzungssteuer ("Qualified Domestic Minimum Top-up Tax"; QDMTT) sowie einer IIR-Ergänzungssteuer ("Income Inclusion Rule") erreicht. Die betroffenen Geschäftseinheiten haben die Regelungen des GloBE-Gesetzes zusätzlich zum Steuergesetz anzuwenden.
Die Steuererklärung für die liechtensteinische und die IIR-Ergänzungssteuer ist bis spätestens 15 Monate nach dem Jahresabschluss (bei erstmaliger Anwendung 18 Monate) an die Steuerverwaltung zu übermitteln. Der allgemeine Fälligkeitstermin für das Steuerjahr 2024 ist der 30. Juni 2026. Der Steuerbetrag ist binnen 30 Tagen ab Fälligkeit auf folgendes Bankkonto zu überweisen:
LI91 0880 0000 0219 9000 9
Liechtensteinische Landesbank
Zahlungszweck:
- «IIR, PEID, Gesellschaftsname» bzw.
- «QDMTT, PEID, Gesellschaftsname»
Der OECD/G20-Standard beinhaltet auch einen automatischen Austausch von GloBE-Informationen nach dem GIR MCAA. Meldende Geschäftseinheiten (in der Regel die liechtensteinische UPE) haben sich hierfür bei der Steuerverwaltung als GIR-Meldestelle zu registrieren und GIR-Meldungen einzureichen. GIR-Meldungen für das Geschäftsjahr 2024 sind bis spätestens 30. Juni 2026 an die Steuerverwaltung zu übermitteln.
Weitere Informationen können Sie den gesetzlichen Grundlagen sowie den Hilfsmitteln entnehmen. Aktuelle Informationen können Sie zudem über den Newsletter der Steuerverwaltung beziehen.
Weitere Informationen
GIR-Meldestellen können sich über das Liechtenstein International Data Exchange Service Portal (LIDES-Portal) registrieren und GIR-Meldungen an die Steuerverwaltung übermitteln.
Anleitung zur Bedienung des LIDES-Portals
Bei Fragen zum LIDES-Portal können Sie sich gerne an die Steuerverwaltung (lides@llv.li) wenden.
Voraussetzung zur Nutzung des LIDES-Portals sind die Basisdienste «eID.li» und «eVertretung». Informationen zum Erhalt und zur Nutzung der eID.li finden Sie unter eid.li, und bei Fragen zu eID.li können Sie sich gerne an das Ausländer- und Passamt (info.apa@llv.li) wenden. Informationen zu eVertretung und Serviceberechtigungen finden Sie auf der Homepage des Amtes für Justiz (Link), und bei Fragen können Sie sich gerne an das Amt für Justiz (evertretung.aju@llv.li) wenden.
GIR XML-Schema
XML-Zusatzspezifikationen der Steuerverwaltung
GloBE Information Return (GIR) (nur auf Englisch verfügbar)
Anleitung GIR-Verteilungsansatz nach dem GIR MCAA
Safe-Harbour- und Straferleichterungsregelungen (nur auf Englisch verfügbar)
Implementation Handbook (nur auf Englisch verfügbar)
Side-by-Side Package (nur auf Englisch verfügbar)
Central Record for purposes of the Global Minimum Tax (nur auf Englisch verfügbar)
Kontakt
Steuerverwaltung
globe@llv.li