Deaktivierung "lilog"

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Paketzustelldienste

Alle Paketzustelldienstanbieter, die nach der direkt anwendbaren Verordnung (EU) 2018/644 über grenzüberschreitende Paketzustelldienste der Rechtshoheit Liechtensteins unterliegen, also die in Liechtenstein niedergelassen sind, haben ebenfalls grundlegenden Anforderungen zu erfüllen (vgl. Art. 7 PPG). 

Dies gilt auch für Paketzustelldienstanbieter, die in einem Drittstaat niedergelassenen sind und die Paketzustelldienste in Liechtenstein erbringen.

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