Privatvermögensstruktur (PVS), Antrag
Einreichung
Der Antrag kann ohne Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht werden.
Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf die Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Die Unterschrift kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden.
Voraussetzungen
Dieser Antrag kann nur von juristischen Personen gestellt werden, welche keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und den Beschränkungen von Art. 64 SteG unterliegen.
Notwendige Unterlagen und Informationen
Es ist jeweils die Kunden-Nr. (PEID-Nr.) bei der Erfassung des Antrags anzugeben (HR-Nummer z.B. FL-0001.234.567-8 = Kunden-Nr. 1234567).
Dem Antrag sind keine Unterlagen beizulegen, mit Ausnahme der Bestätigung bezüglich der Unabhängigkeit gemäss Punkt 6.2 des Antrags. Die Steuerverwaltung behält sich jedoch das Recht vor, Unterlagen wie z.B. Statuten, Jahresrechnungen/Vermögensaufstellungen, Sitzungsprotokolle etc. nachzufordern (vgl. Art. 37 SteV).
Beachten
Folgende gesetzliche Vorschriften/Merkblätter sind zu berücksichtigen:
- http://www.llv.li/pdf-llv-stv-jp_mb_pvs.pdf
- http://www.llv.li/pdf-llv-stv-np_mb_besteuerung_stiftungen_beguenstigte.pdf
- http://www.gesetze.li (SteG Art. 64 und SteV Art. 37)
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