Ausländische Beteiligungsgesellschaft, Privatvermögensstruktur (PVS)
Einreichung
Voraussetzungen
Wird von einer juristischen Person ein Antrag auf Gewährung des Status als Privatvermögensstruktur gestellt und hält die Antragstellerin Beteiligungen an einer ausländischen juristischen Person gemäss Ziff. 6.1. des Antrags, ist zudem dieses Formular einzureichen. Dieses Formular gilt als Nachweis für die ausländische Beteiligungsgesellschaft, dass sie die Voraussetzungen gemäss Art. 64 SteG (sinngemäss) erfüllt, und ist Bestandteil des Antrags der Antragsstellerin auf Gewährung des Status als Privatvermögensstruktur.
Notwendige Unterlagen und Informationen
Es ist jeweils die Kunden-Nr. (PEID-Nr.) der Antragstellerin, welche die ausländische Beteiligungsgesellschaft hält, bei der Erfassung des Formulars anzugeben.
Dem Formular sind keine Unterlagen beizulegen, mit Ausnahme der Bestätigung bezüglich der Unabhängigkeit gemäss Punkt 6.2 des Formulars. Die Steuerverwaltung behält sich jedoch das Recht vor, Unterlagen wie z.B. Statuten, Jahresrechnungen/Vermögensaufstellungen, Sitzungsprotokolle etc. der Beteiligungsgesellschaft nachzufordern.
Beachten
Folgende gesetzliche Vorschriften/Merkblätter sind zu berücksichtigen:
- http://www.llv.li/pdf-llv-stv-jp_mb_pvs.pdf
- http://www.gesetze.li (SteG Art. 64 und SteV Art. 37)
Kontakt
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