Amtliches Lohnausweisformular
Die Flexibilisierung und Individualisierung der Salärkonzepte haben zu einer starken Zunahme der Gehaltsnebenleistungen geführt. Der amtliche Lohnausweis ist detailliert gestaltet und erleichtert somit die Deklaration der Gehaltsnebenleistungen.
Als Hilfestellung zum Ausfüllen des Lohnausweises stehen eine Wegleitung sowie eine Kurzanleitung zur Verfügung.
Unternehmen (bis maximal 80 ArbeitnehmerInnen), welche kein eigenes Programm für die Erstellung des Lohnausweises besitzen, steht die Applikation "eLohnausweis" zur Verfügung. Dieses Hilfsmittel erleichtert das Ausfüllen des Lohnausweisformulars und die Lohnlisten können elektronisch bei der Steuerverwaltung eingereicht werden.
Aufgrund der weitgehenden Übereinstimmung des liechtensteinischen mit dem schweizerischen Lohnausweis akzeptiert die Steuerverwaltung auch weiterhin den schweizerischen Lohnausweis.
Weiterführende Informationen finden Sie im Onlineschalter.
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eLohnausweis, Applikation
Externer Link
- Lohnausweis / Rentenbescheinigung ab Steuerperiode 2026
- Lohnausweis / Rentenbescheinigung bis Steuerperiode 2025
- Lohnausweis, häufigste Fragen ab Steuerperiode 2026
- Lohnausweis, häufigste Fragen bis Steuerperiode 2025
- Lohnausweis, Wegleitung ab Steuerperiode 2026
- Lohnausweis, Wegleitung bis Steuerperiode 2025
Aufgrund der grossen Anzahl österreichischer GrenzgängerInnen und der unterschiedlichen Besteuerung gewisser Entschädigungen in Österreich (Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen usw.), wurde in Zusammenarbeit mit dem österreichischen Bundesministerium für Finanzen dieses Zusatzformular zum Lohnausweis ausgearbeitet. Die Arbeitgeber werden ersucht, für österreichische GrenzgängerInnen zusätzlich zum Lohnausweis dieses Formular auszufüllen.
Beiblatt für österreichische Arbeitnehmer in Liechtenstein (Grenzgänger)
Damit ist gewährleistet, dass bei den Steuerpflichtigen mit Wohnsitz in Österreich eine korrekte Besteuerung solcher Zulagen erfolgen kann. Das Formular ist in das Programm eLohnausweis integriert und kann nach dem Erfassen der Lohndaten ausgedruckt werden.